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Was macht der Integrationsrat und wer darf ihn wählen?

September 3, 2025 @ 18:00 - 20:00

Der Kölner Integrationsrat setzt sich für die Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Köln ein. Er vertritt deren Anliegen gegenüber dem Kölner Rat und der Stadtverwaltung. Außerdem initiiert der Integrationsrat Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Integration. Der Integrationsrat besteht aus direkt gewählten Vertretern und Ratsmitgliedern. Er wird alle fünf Jahre neu gewählt.

Wahlberechtigt für die Wahlen zu den  Integrationsräten sind:

  • Menschen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
  • Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch erworben haben, dass ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Was das im Einzelnen bedeutet und welche Menschen sich im Integrationsrat engagieren erfahren wir an diesem Abend von Elisaveta Khan und Dr. John Akude. Kommen Sie vorbei, wir freuen uns auf Sie!

Details

  • Datum: September 3, 2025
  • Zeit:
    18:00 - 20:00

Veranstaltungsort

Veranstalter

  • Bürgerschaftshaus Bocklemünd/Mengenich e.V.